Liebe Patientin, lieber Patient,
der seit dem 16. März 2020 geltende Katastrophenfall ist am 15.06.2020 in Bayern aufgehoben worden. Daher arbeitet unsere Zahnarztpraxis mit allen zahnmedizinischen Leistungen wieder uneingeschränkt.
Es bleiben aber die Hygienevorschriften bis auf weiteres gültig.
Das bedeutet weiterhin, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Patienten vor allem im Empfangs- und Wartebereich und die Maskenpflicht (Mund-/Nasenschutz) in den Praxisräumen einzuhalten sind.
Die Maskenpflicht entfällt, soweit die Art der Leistung diese nicht zulässt, wie z. B. im Rahmen der Behandlung. Daher bitten wir Sie die Hygieneanweisungen unserer Mitarbeiterinnen in der Praxis weiterhin zu befolgen. Unser gesamtes Praxisteam unternimmt alles Erforderliche, um die Risiken für Sie und uns so gering wie möglich zu halten.
Bitte suchen Sie unsere Praxis nicht auf, wenn Sie positiv auf das Corona-Virus (CoV-19) getestet wurden oder Erkältungssymptome entwickelt haben. Rufen Sie uns in diesem Fall und auch in einem Not- bzw. Schmerzfall unbedingt vorher an!
Zu Ihrem Schutz findet in der Praxis mehrfach täglich eine Desinfektion der Toiletten und Türgriffe statt.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Ihre Zahnarztpraxis Engelmann und Kollegen